Warum gibt es auf Batterien ein Pfand?
Im Sommer 2001 wurde vom Gesetzgeber die Batterieverordnung dahingehend geregelt, dass die Hersteller in Produktverantwortung genommen werden.
7,50 EUR Pfand. Auf jede Batterie.
Was heisst das genau? Die Hersteller müssen die Batterien nach Gebrauch über den Handel einsammeln und wenn möglich verwerten.
***Für Fragen rund um die Entsorgung stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 03333547810 zu Verfügung. Neue Batterien erhalten sie hier:***
Warum nun der Pfand? Dieser soll die Käufer von Autobatterien dahingehend animieren die Batterie im Fachhandel oder beim Verwerter abzugeben. So soll gewährleistet werden, dass keine Batterien illegal entsorgt werden und die Umwelt belasten. Wir die Firma Zippel im speziellen sind um Nachhaltigkeit bemüht und als zertifizierte Fachbetrieb werden die Altbatterien durch uns fachgerecht entsorgt.
Batterieverordnung - Batterieverwertung
Pfandregelung für Starterbatterien Nach der „Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Starterbatterien“ sind wir verpflichtet, für diese Batterien ein Pfand von 7,50 Euro incl. MWSt. zu erheben. Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.
Wir bieten 2 Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
1. Bei Rückgabe Ihrer Altbatterie in unserer Verkaufsstelle Geschäftsstelle Frauenhagen, Mürower Straße 6, 16278 Angermünde OT Frauenhagen oder Geschäftsstelle Bad Freienwalde, Weidendamm 1a, 16259 Bad Freienwalde
2. Sie schicken uns (Gefahrgutvorschriften beachten!) die Altbatterie inkl. einer Kopie unserer Verkaufsrechnung ausreichend frankiert zu.
Eine Rückzahlung des Pfandbetrags aufgrund von Entsorgungsnachweisen ist nicht möglich.
Letzte Aktualisierung: Frühjahr 2001
Quelle: Umweltbundesamt
Die Rechtslage
Die Batterieentsorgung in Deutschland wird mit der im Sommer 2001 novellierten Batterieverordnung geregelt: Die Hersteller müssen für alle Batterien die Produktverantwortung übernehmen, sie nach Gebrauch über den Handel einsammeln und nach Möglichkeit verwerten. Parallel zu den Rücknahmestellen im Handel müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gebrauchte Batterien kostenfrei an den eingerichteten Sammelstellen annehmen. Der Verbraucher seinerseits ist seit dem 1. 10. 1998 verpflichtet, alle Batterien zurückzugeben, wobei er nicht nach Batterietyp, Hersteller oder Verkäufer unterscheiden muss. Die Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Die Batterieverordnung unterscheidet Gerätebatterien und Autobatterien/Starterbatterien. Für die Rücknahme und Verwertung von Gerätebatterien haben eine Reihe großer Gerätebatteriehersteller das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS) 1) gegründet. Daneben haben andere Hersteller (z.B. Hersteller von Spezialbatterien) eigene Rücknahmesysteme gegründet, beispielsweise das Bosch Recyclingzentrum 2) für Akkus aus Elektrowerkzeugen oder die Vereinigung für Wertstoffrecycling (VfW) 3), die von mehreren Herstellern mit der Einsammlung und Verwertung der Batterien beauftragt wurde . Für Autobatterien übernehmen die jeweiligen Hersteller ihre Produktverantwortung.
Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)
Zahlreiche Hersteller haben sich im Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien zusammengeschlossen, das in Form einer Stiftung seinen Sitz in Hamburg hat. Dieses System lässt seit dem 1.10.1998 die Gerätebatterien von den Händlern und den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern durch beauftragte Entsorgungsunternehmen einsammeln, in mehreren Sortieranlagen in der Bundesrepublik Deutschland sortieren und die einzelnen Batteriefraktionen an Entsorgungsbetriebe weitergeben.
Welche Batteriemengen und Batterietypen fallen an?
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. eine Mrd. (30 000 t) Gerätebatterien verkauft – mit steigender Tendenz. Durch die Rücknahmesysteme eingesammelt werden davon bisher nur etwa ein Drittel. Nicht in dieser Menge einbezogen sind die circa 14 Millionen jährlich verkauften Autobatterien.
Es gibt eine große Vielfalt von Gerätebatterien, die einzeln verkauft oder bereits eingebaut in Geräten in Deutschland in Verkehr gebracht werden. (In Baumann,W., Muth, A.: „Batterien, Daten und Fakten zum Umweltschutz“ Springer Verlag, 1997 werden allein 22 verschiedene Primärbatterien und 16 verschiedene Sekundärbatterien (Akkumulatoren) beschrieben.)
Sie sind nach ihrem elektrochemischen System und ihrem Aufladeverhalten in folgende Hauptgruppen zu unterteilen:
Tabelle 1: In Deutschland in Verkehr gebrachte Batterien nach Typen:
Batterien | Batterieformen | Batterietypen | Gerätebatterien in Deutschland in Millionen Stück (2000)* |
Gerätebatterien in Deutschland in Tonnen (2000)* |
Primärbatterien | Rundzellen | Alkalimangan | 527 | 15.082 |
Rundzellen | Zink-Kohle | 285 | 9.117 | |
Zink-Luft | 0,3 | 32 | ||
Lithium | 18 | 350 | ||
Primärbatterien | Knopfzellen | Zink-Quecksilberoxid | 3,3 | 7 |
Knopfzellen | Silberoxid | 28 | 51 | |
Knopfzellen | Alkalimangan | 13 | 34 | |
Knopfzellen | Zink-Luft | 28 | 44 | |
Knopfzellen | Lithium | 34 | 90 | |
Akkumulatoren | Rundzellen | Nickel-Cadmium | 41 | 1.840 |
Rundzellen | Nickel-Metallhydrid | 44 | 1.689 | |
Rundzellen | Lithium-Ion | 5 | 426 | |
Rundzelle | Wiederaufladbare Alkalimangan | 0,7 | 19 | |
Klein-Bleiakkus | 0,4 | 482 | ||
Akkumulatoren | Knopfzellen | Nickel-Cadmium | 0,3 | 4 |
Knopfzellen | Nickel-Metallhydrid | 1,3 | 10 | |
Knopfzellen | Lithium-Ion | 2,6 | 5 | |
Summe | 1032 Mio. Stück | 29.282 Mio t |
* Berücksichtigt sind nur die Hersteller, die dem gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) angeschlossen sind. Sie decken etwa 90 % des Gerätebatteriemarktes ab. Hinzu kommen fast 1300 t NiCd-Akkus, die für Elektrowerkzeuge verkauft werden. Autostarterbatterien zählen nicht zu den Gerätebatterien. Von ihnen werden jährlich etwa 14 Mio Stück in Verkehr gebracht.
Quelle: Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, 2001
Bosch, 2001
Um aus dem eingesammelten Batteriegemisch wiederverwertbare Stoffe in genügend großer Reinheit zu erzeugen, d.h. eine Verwertung möglich zu machen, müssen die einzelnen Batteriesorten getrennt werden. Versuche, reine Stoffe aus einem Batteriegemisch zu erzeugen sind bisher ist sehr kosten-, abfall- und energieintensiv und werden deshalb in Deutschland nicht weiter verfolgt.
Verschiedene Batteriesortierverfahren
Nach einer manuellen Vorsortierung, bei der Störstoffe wie Fieberthermometer und große Batterien aussortiert werden, werden die Batteriegemische in der Regel automatisch nach Größen sortiert, danach nach den elektrochemischen Systemen getrennt. Für die Größensortierung wird gesiebt; die Erkennung des Batteriesystems und die nachfolgende Trennung kann durch die Ablenkung eines Magnetfeldes (Titalyse-Trimag-Verfahren, z.B. bei der GMA in Wiefels, Niedersachsen) erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht im Einsatz des Röntgen-Verfahrens: Die Batterien werden durch einen Röntgen-Sensor geleitet. Das Batteriesystem wird anhand der Graustufung des Röntgenbildes erkannt.
Ältere Zink-Kohle- und Alkalimangan-Batterien enthalten oft zu große Mengen an Quecksilber, um direkt als Rohstoff in der Zinkverhüttung eingesetzt werden zu können. Deshalb werden die neueren, quecksilberarmen Batterien über die visuelle Erkennung eines UV-Codes aussortiert. Die Reinheit der abgetrennten Fraktionen hängt in starkem Maße auch von der Sauberkeit der angelieferten Batteriegemische ab, z.B. lassen sich aufgrund von Feuchtigkeitseinflüssen stark korrodierte Batteriegemische nur mit schlechterem Ergebnis trennen als saubere, nicht korrodierte Mengen.
Verwertungsverfahren
Die möglichen Verwertungswege für die aussortierten Batteriefraktionen konzentrieren sich auf die Rückgewinnung von Metallen wie Nickel, Blei, Quecksilber und Silber, Eisen, Nickel und Kupfer. Entweder können die Batterien direkt in der Sekundärverhüttung verwertet werden, wie dies mit Autobatterien und Kleinbleiakkus bereits praktiziert wird, oder es müssen Aufbereitungsschritte vorgeschaltet werden, um störende Stoffe vorab zu trennen.
Zur Trennung der Metalle haben sich elektrolytische Verfahren nicht bewährt. Günstiger sind
thermische Aufbereitungsschritte (z.B. Wälzrohrofen), die gewonnenen Fraktionen können dem Sekundärverhüttungsprozeß beigefügt werden.
Die Trennung der anfallenden Batterien erfolgt in folgende Fraktionen, denen mögliche Verwertungswege gegenübergestellt sind:
Tabelle 2: Verwertungswege der verschiedenen Batterietypen und Probleme
Batterietypen | Beispiel eines möglichen Verwertungsweges | heutige Probleme der Entsorgung |
Zink-Kohle und Alkali-Manganbatterien, wobei bei UV-codierten Zellen nach quecksilberhaltigen und quecksilberfreien Zellen differenziert wird | Zinkhütte mit Schlackeverwertung | Der Quecksilbergehalt der heute gesammelten Batterien ist teilweise noch zu hoch, Abtrennung des Quecksilbers ist nicht wirtschaftlich. Derzeit noch Ablagerung von überwiegenden Teilmengen auf Sonderabfalldeponien |
Kleinbleibatterien | Sekundärbleihütte | Verwertung nach sauberer Trennung relativ unproblematisch |
Nickel-Cadmium | Vakuumdestillation, Verwertung von Ni, Cd, Fe | Verwertung nach sauberer Trennung relativ unproblematisch: Anlage mit geringen Emissionen und geringem Energieverbrauch in Deutschland vorhanden |
Nickel-Metallhydrid | Verwertung der Metalle als Sekundärrohstoffe in der Edelstahlverhüttung nach Aufbereitung | keine |
Lithiumbatterien, Primärzellen und Sekundärzellen | Rückgewinnung von Lithium, Cobalt und anderen Metallen; Verwertungswege sind in Vorbereitung, es existieren Pilotanlagen. | Lithium ist sehr reaktiv und explosiv. |
Knopfzellen, quecksilberhaltig | Vakuumdestillation zur Abtrennung des Quecksilbers, Verwertung der Metalle | Knopfzellen werden bisher nicht nach elektrochemischen Systemen sortiert. Eine Trennung wird aber erprobt. |
Knopfzellen aus Silberoxyd | Wiedergewinnung des Silbers | |
Zink-Luft-Batterien | Zinkhütte mit Schlackeverwertung |
Um die Batteriefraktionen in Sekundärverhüttungsprozessen verwerten zu können, muss eine möglichst sortenreine Trennung erfolgen. Störende Metalle (Cd, Hg und/oder Cu) dürfen nur in verschwindend geringen Mengen enthalten sein. Die sortierten Batterien müssen deshalb zum Teil Vorprozesse durchlaufen. Je mehr vorgelagerte Aufbereitungsschritte notwendig sind, um so geringer werden die mit der Verwertung verbundenen Umweltentlastungseffekte, da mit der Zahl der Verarbeitungsschritte u.a. auch der dafür nötige Energieeinsatz vergrößert wird.
Zinkkohle- und Alkalimangan-Batterien, die den größten Teil aller eingesetzten Batterien darstellen, können in der NE-Metallindustrie und in der Eisen- und Stahlindustrie verwertet werden(z.B. im Wälzrohrofen oder Elektro-Lichtbogen-Verfahren). Ein Problem besteht heute noch in dem Quecksilbergehalt von älteren Batterien. Der Quecksilbergehalt liegt in diesen bei bis zu 100 ppm (d.h. in einer Tonne der aussortierten Batterien können bis zu 100 Gramm Quecksilber enthalten sein). Für eine problemlose Verwertung in der Metallindustrie muss der Quecksilbergehalt der Batteriemenge kleiner als 5 ppm sein. Dieser geringe Quecksilbergehalt muss mit Inkrafttreten der novellierten Batterieverordnung 2001 eingehalten werden. In einigen Jahren wird daher kaum noch Quecksilber in den eingesammelten Batterien vorhanden sein, das Recycling der Zinkkohle- und Alkalimangan-Batterien wird dann nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoller sein. Bis dahin wird voraussichtlich noch eine Teilfraktion der Alkalimangan- und Zinkkohle-Batterien auf Sonderabfalldeponien abgelagert werden.
NiMH-Batterien können problemlos gemeinsam mit Stahlschrott recycelt werden. Eine Vorbehandlung ist nur in geringem Umfang (Öffnen der Zellen) notwendig. Durch den Gehalt an Nickel und Cobalt ist das Recycling wirtschaftlich.
Auch NiCd-Zellen werden recycelt. Hier muss zunächst in separaten Prozessen das Cadmium abgetrennt werden, das nur unter Schwierigkeiten vermarktet werden kann.
Auto-/Starterbatterien
Für die Rückgabe von Autobatterien sieht die Batterieverordnung kein gemeinsames Rücknahmesystem der Hersteller vor. Da in der Regel beim Wechsel der Autobatterien in Kfz-Reparaturwerkstätten und an Tankstellen die alte Batterie bereits zurückgenommen wurde, ist für diese Batterien (ca. 14 Mio. Stück Autobatterien mit rd. 190.000 t Blei werden pro Jahr in Verkehr gebracht.) eine hohe Rücklauf- und Recyclingquote (ca. 95%.) bereits erreicht. Um alle Batterien zu erfassen, muss der Käufer beim Kauf einer neuen Batterie ein Pfand von 7,50 € entrichten, wenn er nicht gleichzeitig eine alte Batterie zurückgibt. Das Pfand wird bei nachträglicher Rückgabe einer alten Batterie erstattet.
Ein von den Herstellern beauftragtes Entsorgungsunternehmen oder ein Schrotthändler holt auf Anforderung des Händlers die gebrauchten Starterbatterien ab. Gleiches gilt für die öffentlichen Sammelstellen (Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile). Die Sammelstellen sind weiterhin verpflichtet, gebrauchte Autobatterien kostenlos entgegenzunehmen. Zur Auszahlung des Pfandgeldes sind sie durch die Verordnung nicht verpflichtet. In mehreren Sekundärbleihütten wird das Blei aus den Batterien zurückgewonnen und in der Regel für neue Batterien wieder eingesetzt.
Fazit
Mit der Batterieverordnung wird der Produktverantwortung der Hersteller umfassend Geltung verschafft. Um den Hausmüll von Schadstoffen zu entlasten, sind die Rückgabepflichten des Verbrauchers ebenso notwendig, wie verstärkte Bemühungen um eine gute Sortiertechnik und die Entwicklung und Weiterentwicklung von ökologisch sinnvollen Verwertungsverfahren. Die mit der Novellierung der Batterieverordnung 2001 in Kraft getretene Begrenzung des Quecksilbergehalts von Zinkkohle- und Alkalimangan-Zellen ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem ökologisch und ökonomisch sinnvollen Recycling. Problematisch und unbefriedigend ist derzeit insbesondere die mit 33 % immer noch sehr geringe Rücknahmequote für Gerätebatterien und der damit verbundene unkontrollierte Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt. In Zukunft sind verstärkte Bemühungen unbedingt erforderlich, um die Rücklaufquote zu erhöhen.
1) Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, Heidenkampsweg 44/46, 20097 Hamburg, Tel: 040- 23 77 88 Fax: 040- 23 77 87.
2) Robert Bosch GmbH, Servicezentrum Elektrowerkzeuge, Fostfach 61, D-37587 Kalefeld, Tel.: 05553-202-0
3) Vereinigung für Wertstoffrecycling AG, Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln Telefon: 02234-9587-0
Die Zeiten, als man bei jedem Spaziergang in Wald und Flur hinter irgendeinem Gebüsch alte Bleibatterien finden konnte, scheinen ja nun so langsam der Vergangenheit anzugehören. Dies ist zum Einen dem gewachsenen Umweltbewusstsein unserer Verbraucher geschuldet und zum Anderen auch dem Gesetzgeber, der durchgesetzt hat, dass auf jede neue Bleibatterie ein Batteriepfand erhoben wird – es sei denn, man gibt beim Kauf der neuen Batterie gleich seine alte verschlissene Batterie ab.
Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern es hilft, sparsam mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Mit den modernen Recyclinganlagen der Hüttenindustrie gelingt zu nahezu 95 % die in der Batterie enthaltenen Metalle, einschließlich der verschiedenen Legierungsbestandteile, zurück zu gewinnen und als Grundstoff für die Fertigung neuer Batterien zur Verfügung zu stellen – und dabei kann Jeder helfen!
Hallo,
diese Regelung mit dem Pfand auf die Autobatterien finde ich einfach schlecht. Ich habe eine kleine 5Ah 12V Gel batterie gekauft, habe keine Batterie zum Tausch gehabt und müsste den Pfand bezahlen. Den Kassenbon muss ich als die nöchsten 20 Jahre aufbewahren und mit der dann alten Batterie zum Laden bringen, damit ich den Pfand erstzettet bekomme. Wer kann das schon? Den Kassenbohne werde ich nicht mehr haben. Was macht man dann? Im Wald entsorgen? Das funktioniert also nicht.
Hallo Clemens,
Entsorgung einer Batterie ist immer kostenfrei, auch ohne Kassenzettel. Wenn es um die Pfanderstattung geht, findet sich immer eine Lösung!
Was den Kassenzettel anbetrifft: Foto, ablegen fertig. Wenn Sie bei uns eine Batterie kaufen, archivieren wir gern Ihren Kassenzettel, wenn Sie uns den senden.
Mit Grüssen aus Angermünde in
der Uckermark, Marco Neuber.
Gilt die Pfandpflicht von €7.50 eigentlich auch für Lithium-Starterbatterien?
Oder nur Blei?
Und für Blei-Traktionsbatterien gilt sie scheinbar nicht.
Sehr geehrter Herr Claren,
genaue Infos finden Sie hier:
Gesetzestexte.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Zippel