Zertifizierung

Die Vorgaben nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), sind umfangreich. Alle Massnahmen dienen dazu, dass nur zuverlässige und nicht wegen Umweltdelikten bestrafte Personen und Unternehmen entsorgen dürfen.

Hier einige Details: Es ist ein Betriebstagebuch zu führen. Prüfungen verantwortlicher Personen müssen durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz existieren. Es muss ein Führungszeugnis des Betriebsinhabers vorliegen.

Nur Entsorger mit gültiger Zertifierung dürfen entsorgen. Sie finden das aktuelle Zertifikat immer in der Fussleiste als PDF verlinkt.

Dokumentation

Abläufe festhalten

Zertifikat

Jährlich neu